Kurzzeitpflege Pflegegrade 2-5

Wir sind eine auch zur Kurzzeitpflege zugelassene Einrichtung nach SGB XI. Die Pflegekassen übernehmen seit 01.07.2025 teilweise die Kosten, genauer gesagt die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung bis zu einem Betrag von 3.539 EUR pro Kalenderjahr. Hierzu wird dann auf Mittel der ggf. nicht in Anspruch genommenen Verhinderungspflege zurück gegriffen.

Für die Dauer der Kurzzeitpflege wird Ihnen auf Antrag bei der Pflegekasse das hälftige Pflegegeld fortgezahlt!

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Pflegebedürftige als so genannte Hotelkosten selbst.

Je nach Pflegegrad wird folgende max. Anzahl der Tage bezuschusst:

Pflegegrad 2 = 40 Tage,

Pflegegrad 3 = 34 Tage,

Pflegegrad 4 =  29 Tage,

Pflegegrad 5 = 27 Tage.

Was müssen Sie tun? 

Ihr erster Schritt zur Übernahme der Kurzzeitpflege-Kosten durch die Pflegekasse: Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen bei Ihrer Pflegekasse (Formulare gibt es auf den Homepages der Pflegekassen oder fordern Sie dieses telefonisch bei Ihrer Kasse an). Den Antwortbescheid benötigen wir umgehend (gerne per mail!).

Kurzzeitpflege Kosten: Die Leistungen z.B. Kreis Lippe

Die Investitionsaufwendungen für Personen, die als pflegebedürftig nach dem SGB XI anerkannt sind, können übernommen werden, sofern Sie den Bescheid der Pflegekasse eingereicht haben.

 


Diese Angaben sind ohne Gewähr! Jeder Einzelfall unterliegt einer individuellen Prüfung.

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